Hinweis: Wir haben unsere Internet-Seiten auf barrierefreien Zugriff optimiert und verwendet deshalb standardisiertes CSS (Stylesheets). Sollte Ihr Browser dieses nicht korrekt anzeigen, unterstützt er nicht die üblichen Webstandards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Rechts-grundlagen

Sitemap | Kontakt | Impressum |

VERTRAG (pl)

Bezeichnung
VERTRAG
zwischen der Republik Polen und der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit und die gegenseitige Unterstützung der Zollverwaltungen
Unterzeichnet
in Warszawa, am 29. Juli 1992
Kurzfassung des Inhalts
Gemäß jeweils intern geltenden Rechtsvorschriften leisten sich die Zollverwaltungen der beiden Vertragsparteien Unterstützung in folgenden Bereichen:
  • Vereinfachung und Verbesserung der Abfertigung im  grenzüberschreitenden Warenverkehr,
  • Vorbeugung, Ermittlung und Fahndung von zollrechtswidrigen Handlungen,
  • Sicherstellung der richtigen Berechnung (richtige Höhe) von Zöllen, Steuern und anderen Gebühren.
Adresse + Kontaktperson
GBl. 94.112.541
GBl. vom 21. Oktober 1994