VERTRAG (pl)
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Bezeichnung |
VERTRAG
zwischen der Republik Polen und der Bundesrepublik Deutschland über gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen |
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Unterzeichnet |
in Warszawa, am 10. April 1997 |
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Kurzfassung des Inhalts |
Die Vertragsparteien leisten sich gegenseitig, je nach ihren Möglichkeiten, Hilfe bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen, die erhebliche Schäden anrichten oder eine Gefahr für die Gesundheit und das Leben der Menschen, ihr Vermögen und die Umwelt darstellen und die nicht selbständig durch die um Hilfe bittenden Vertragspartei unter Kontrolle gebracht werden können. |
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Adresse + Kontaktperson |
GBl. 99.22.201 |
